Erfahrungen einer Studentin mit Gehbehinderung

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Ich finde die Idee, auf dieser Internetseite seine eigenen Erfahrungen mit anderen (beeinträchtigten) Menschen zu teilen, sehr gut!

 

Aber nun zu meiner Situation: Ich bin Studentin an einer kleinen Uni außerhalb von Nordrhein-Westfalen. Gerade sitze ich an meiner Diplomarbeit, die ich voraussichtlich Ende November abgeben werde. Studiert habe ich Sozialpädagogik. Ich gehöre noch zu den letzten Glücklichen, die auf Diplom studieren konnten. Es ist deswegen „Glück“, weil man im Diplom-Studiengang, meiner Meinung nach, mehr Freiheit genießen kann, als im Bachelor- und Masterstudiengang, wo vielmehr feste Vorgaben gegeben werden. So konnte ich in meinem Studium z.B. meinen Studienplan sowie die inhaltlichen Schwerpunkte selber bestimmen. Seit meiner Geburt habe ich eine Gehbehinderung sowie eine steife rechte Hand. Diese Erkrankung hat sich natürlich (bisher) auch auf mein Studium ausgeübt. Bei der Hochschulwahl war es mir von Anfang an sehr wichtig an einer Campus-Universität studieren zu können und nicht an einer Hochschule, wie z.B. in Bonn, die über die halbe Stadt verteilt ist. Letzteres wäre aufgrund meiner Gehbehinderung gar nicht möglich gewesen.

Zudem ist es für mich behinderungsbedingt beispielsweise nicht durchführbar Klausuren oder Hausarbeiten in der vorgegebenen Zeit fertigzustellen. Infolgedessen habe ich bereits mit Beginn meines Studiums Nachteilsausgleiche beantragt, die ich noch zum Glück aus der Schulzeit kannte, da ich hierüber an der Hochschule selber keine Informationen gefunden habe. Aber es stellte sich für mich als Studienanfängerin als sehr verwirrend dar, zu erfahren, an wen ich mich hierbei überhaupt wenden muss. Zuerst hieß es an die Hochschulleitung, von der wurde ich weiter geleitet an das Studierendensekretariat und dieses meinte, ich müsste meine Nachteilsausgleiche individuell mit jedem einzelnen Professor bzw. Dozenten absprechen, was ich anfangs auch machte. In meinem zweiten Semester habe ich, dank eines sehr engagierten Professors, erfahren, dass ich einen allgemeinen Antrag (bestehend aus einer individuellen Stellungnahme und einem ärztlichen Gutachten) beim Prüfungsamt einreichen kann, welches mir dann einen offiziellen Bescheid ausstellen würde. Hierdurch war ich zum Glück nicht mehr auf die Gnade einzelner Dozenten angewiesen. Letztlich erhielt ich als Nachteilsausgleiche fünfzig Prozent mehr Zeit bei Klausuren und Hausarbeiten sowie die Möglichkeit schriftliche Prüfungen am PC schreiben zu können, wodurch mir die Prüfungsphasen im Studium erheblich erleichtert wurden.

Den Behindertenbeauftragten der Hochschule lernte ich erst im fünften Semester kennen. Zuvor hieß es, dass dieses Amt nicht offiziell vergeben wäre.

Insgesamt kann ich über mein Studium sagen, dass es (bisher) sehr positiv verlaufen ist, trotz des anfänglichen Informationswirrwarrs der Hochschule bzgl. der Nachteilsausgleiche. Im Vergleich zu Studierenden ohne eine Behinderung werde ich etwas mehr Zeit für mein Studium benötigen.

Würde ich mein Studium erneut beginnen, mit dem Wissen von heute, so würde ich mich bereits vor Beginn intensiv informieren, wie z.B. über Nachteilsausgleiche oder auch andere Unterstützungsmöglichkeiten im Studium. So habe ich leider erst im letzten Semester von einer sog. Studienassistenz“ erfahren. Eine solche Unterstützung hätte ich in vielen Situationen meines Studienalltags, wie z.B. beim Transport von benötigten Büchern etc., sehr gut gebrauchen können.

 

(Veröffentlicht von Anneliese, 2016)