


Das Thema „Mobilität“ ist für jede*n Studierende*n wichtig. Aber gerade für Studierende mit einer (nicht-)sichtbaren Behinderung / chronischen Erkrankung spielt dieser Aspekt eine ganz besondere Rolle.
Denn beispielsweise um an einer Hochschule, die über die halbe Stadt verteilt ist, sicher von Vorlesung A zu Vorlesung B am anderen Ende der Stadt zu gelangen, ist ein guter und barrierefreier ÖPNV notwendig. Hinzu kommt, dass auch im Alltag nicht jeder Mensch z.B. unbedingt einen Supermarkt um die Ecke oder den Hausarzt als Nachbar*in hat, sondern auch hier erst einmal hinkommen muss. Aber neben der baulichen Barrierefreiheit, müssen auch die Struktur der Stadt sowie das Netz des öffentlichen Nahverkehrs stimmen. Denn am Beispiel von Studierenden mit einer Autismus-Spektrum-Störung oder einer psychischen Erkrankung verdeutlicht, besteht in einer unübersichtlichen Stadt sehr schnell die Gefahr der Reizüberflutung bzw. des "sich-überfordert-fühlens“.
"Mobilität“ bedeutet daher auch immer Teilhabe am öffentlichen Leben. Deshalb gibt es auch hier diverse Nachteilsausgleiche, die von Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis in Anspruch genommen werden können. Hierzu zählen folgende:
Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr (§§ 228 - 230 SGB IX-neu)
Ist im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "G“, "aG“, "H“, "Gl“, "Bl“ oder "TBI“, eingetragen, so kann eine Wertmarke zum Schwerbehindertenausweis bei den Versorgungsämtern beantragt werden. Mit dieser Wertmarke darf jedes öffentliche Nahverkehrsmittel (U-, S-Bahn, Straßenbahn, Bus und Regionalbahn: RE, RB, IRE) kostenfrei benutzt werden. Ausgeschlossen sind Fernzüge (IC, ICE, EC) und Sonderzüge der Deutschen Bahn. Zudem sind die Kosten für eine Bahn-Card bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises ab GdB 70 ermäßigt.
Mit dem Merkzeichen "B“ im Ausweis darf zusätzlich eine Begleitperson im öffentlichen Nahverkehr kostenfrei mitgenommen werden. Dies gilt im Übrigen auch in Fernzügen der Deutschen Bahn. Außerdem sind Reservierungen bei der Deutschen Bahn für Begleitperson und behinderte Person bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises kostenlos.
Begleitpersonen bei öffentlichen Veranstaltungen
Bei vielen öffentlichen Veranstaltungen wie Konzert-, Theater- oder Festivalbesuchen darf ebenfalls eine Begleitperson kostenfrei mitgenommen werden. Es kann jedoch zu gesonderten Anmeldebedingungen kommen. Im Allgemeinen sind die Veranstalter*innen selbst verantwortlich für die Gewährung von Ermäßigungen oder barrierefreien Angeboten.
Weiterführende interne Links:
>> Situation von Studierenden mit (nicht-)sichtbaren Behinderung / chronischer Erkrankung
>> Behinderungsbedingter Mehrbedarf & Eingliederungshilfe
>> Stipendien und Studienkredit
>> Beratungsangebote: kombabb-Kompetenzzentrum NRW / Beratungsangebote an einer Hochschule / Beratungsangebote außerhalb einer Hochschule
Weiterführende externe Links:
>> DSW: Schwerbehindertenausweis: ja oder nein?
kombabb-Kompetenzzentrum NRW
kombabb steht vorm AUS
Nach derzeitigem Stand soll die Arbeit von kombabb durch das MAGS NRW im Zuge von Haushaltsstreichungen ab dem 01.07.2025 nicht weiter gefördert werden. Dies bedeutet nach 17 Jahren erfolgreicher Arbeit das Aus für die Arbeit der hochschulunabhängigen Beratungsstelle in NRW, deren Angebote sich gezielt an Studieninteressierte und Studierende mit (nicht-)sichtbaren Behinderungen / chronischen Erkrankungen richtet.
Das wollen wir, als kombabb-Team, keinesfalls so hinnehmen und kämpfen für den Fortbestand des kombabb-Kompetenzzentrums NRW! Dabei brauchen wir Ihre / Deine Unterstützung, in dem Sie / Du unsere Petition unterzeichnen / unterzeichnest!
>> Link zu unserer Online-Petition
kombabb
Das kombabb-Kompetenzzentrum NRW (kombabb = Kompetenzzentrum Behinderung, akademische Bildung bzw. Studium, Beruf) ist eine hochschulunabhängige Beratungsstelle speziell zum Thema „Studieren mit (nicht-)sichtbarer Behinderung / chronischer Erkrankung“. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Übergang Schule – Studium.
Träger der Beratungsstelle ist der eigenständige (und gemeinnützige) Verein „Kompetenzzentrum Behinderung, akademische Bildung, Beruf (kombabb) e. V.“. Die Förderung erfolgt durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW. Kombabb ist zudem eine Initiative des Aktionsplans „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“.
Angebote
kombabb bietet Fachinformationen rund um das Thema „Studieren mit (nicht-)sichtbarer Behinderung / chronischer Erkrankung in NRW“.
kombabb sammelt Erfahrungsberichte von Studierenden und Studieninteressierten mit (nicht-)sichtbarer Behinderung / chronischer Erkrankung (u.a. im Übergang Schule-Studium).
kombabb umfasst eine Datenbank mit Verlinkungen zu den einzelnen Hochschulen in ganz NRW. Hier sind die Kontaktdaten zu den wichtigsten Beratungsstellen (wie z.B. dem Behindertenbeauftragten) für Studieninteressierte und Studierende mit einer (nicht-)sichtbaren Behinderung / chronischen Erkrankung an der jeweiligen Hochschule sowie weitere relevante Informationen (wie z.B. die Ausstattung mit behindertenspezifischen Arbeitsplätzen vor Ort) enthalten.
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Infos rund ums barrierefreie Studium
Inklusiv Studieren
Inklusives Studieren schafft eine barrierefreie Umgebung, fördert Vielfalt und gleiche Chancen für alle Studierenden, unabhängig von Fähigkeiten oder Einschränkungen. Eine unterstützende Atmosphäre ermöglicht das Erreichen akademischer Ziele und bereichert die Gesellschaft.
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Erfahrungsberichte
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