Dies gilt im gleichen Maße für behinderte und chronisch erkrankte Studierende, die z.B. im Studium auf Assistenz angewiesen sind (siehe z.B. Deutsches Studentenwerk). Daher schließt sich das kombabb-Kompetenzzentrum NRW dem Aufruf zu Nachbesserungen und somit den Sechs gemeinsamen Kernforderungen zum Bundesteilhabegesetz des Verbändebündnisses vom Deutschen Behindertenrat, den Fach- und Wohlfahrtsverbänden sowie dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) an.
(Stand: 27.07.2016)