Studieren mit einer (Nicht-) sichtbaren Behinderung und / oder chronischen Erkrankung
Studieren mit einer psychischen Erkrankung
Studieren mit einer Autismus-Spektrum-Störung (ASS)
kombabb.de > Exklusion anstelle von Inklusion durch das geplante BTHG im Studium??!!
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Das Deutsche Studentenwerk (DSW) hält an seiner Kritik am geplanten Bundesteilhabegesetz fest. 

 

Studierenden mit (nicht-)sichtbarer Behinderung und / oder chronischer Erkrankung droht nach derzeitigen Stand ein künftiger Ausschluss vom Leistungsbezug der Eingliederungshilfe.

 

Der Kritik des DSW zufolge, verfolgt das geplante BTHG zwar das Ziel, die Teilhabe von Studierenden mit Behinderung und / oder chronischer Erkrankung zu verbessern, jedoch ist dies nach dem derzeitigen Stand, so wie es der Entwurf vorsieht, nicht genug.  Ein Grund hierfür besteht darin, dass nicht alle Gruppen von beeinträchtigten Studierenden einen gesicherten Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe aufweisen.

 

Daher ist einer der Hauptkritikpunkte des DSW die sog. „Fünf aus Neun Lebensbereiche“, die künftig dazu führen sollen, dass nur jene Personen einen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe haben, die in mindestens fünf Lebensbereichen bzgl. ihrer Teilhabe (wesentlich) eingeschränkt sind. Als Folge ergibt sich hieraus, dass Studierende mit Teilhabebeeinträchtigungen, die in weniger als fünf Lebensbereichen Unterstützung benötigen, keinen Rechtsanspruch mehr auf Leistungen der Eingliederungshilfe haben und dies unabhängig davon, wie ausgeprägt ihr Unterstützungsbedarf im Bereich Hochschulbildung auch ist. Am Beispiel einer / eines Studierenden mit Sehbehinderung bedeutet dies, dass sie / er in Zukunft keine Vorlesekraft etc. für die Hochschule erhalte könnte, sofern keine Einschränkung in vier weiteren Lebensbereichen bestehen.

 

Im Zuge dessen spricht das Deutsche Studentenwerk von einer drohenden Exklusion für Studierende mit Behinderung und / oder chronischer Erkrankung. Dieser Befürchtung schließt sich das kombabb-Kompetenzzentrum NRW an.   

 

>> Link zu Stellungnahme des Deutschen Studentenwerks

 

(Stand: 29.10.2016)

 

 

kombabb-Kompetenzzentrum NRW

kombabb steht vorm AUS

Nach derzeitigem Stand soll die Arbeit von kombabb durch das MAGS NRW im Zuge von Haushaltsstreichungen ab dem 01.07.2025 nicht weiter gefördert werden. Dies bedeutet nach 17 Jahren erfolgreicher Arbeit das Aus für die Arbeit der hochschulunabhängigen Beratungsstelle in NRW, deren Angebote sich gezielt an Studieninteressierte und Studierende mit (nicht-)sichtbaren Behinderungen / chronischen Erkrankungen richtet. 


Das wollen wir, als kombabb-Team, keinesfalls so hinnehmen und kämpfen für den Fortbestand des kombabb-Kompetenzzentrums NRW! Dabei brauchen wir Ihre / Deine Unterstützung, in dem Sie / Du unsere Petition unterzeichnen / unterzeichnest!

>> Link zu unserer Online-Petition 

kombabb

Das kombabb-Kompetenzzentrum NRW (kombabb = Kompetenzzentrum Behinderung, akademische Bildung bzw. Studium, Beruf) ist eine hochschulunabhängige Beratungsstelle speziell zum Thema „Studieren mit (nicht-)sichtbarer Behinderung / chronischer Erkrankung“. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Übergang Schule – Studium.

Träger der Beratungsstelle ist der eigenständige (und gemeinnützige) Verein „Kompetenzzentrum Behinderung, akademische Bildung, Beruf (kombabb) e. V.“. Die Förderung erfolgt durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW. Kombabb ist zudem eine Initiative des Aktionsplans „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“.

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Angebote

kombabb bietet Fachinformationen rund um das Thema „Studieren mit (nicht-)sichtbarer Behinderung / chronischer Erkrankung in NRW“.

kombabb sammelt Erfahrungsberichte von Studierenden und Studieninteressierten mit (nicht-)sichtbarer Behinderung / chronischer Erkrankung (u.a. im Übergang Schule-Studium).

kombabb umfasst eine Datenbank mit Verlinkungen zu den einzelnen Hochschulen in ganz NRW. Hier sind die Kontaktdaten zu den wichtigsten Beratungsstellen (wie z.B. dem Behindertenbeauftragten) für Studieninteressierte und Studierende mit einer (nicht-)sichtbaren Behinderung / chronischen Erkrankung an der jeweiligen Hochschule sowie weitere relevante Informationen (wie z.B. die Ausstattung mit behindertenspezifischen Arbeitsplätzen vor Ort) enthalten.

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